Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragungals Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN)
Zitierte Normen
Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.
- § 24 Abs. 1 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
BFH-Entscheidungen zu § 24 UStG
- BFH V R 18/22: Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung19.12.2024
- BFH V R 15/23: Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer Putenmast29.08.2024
- BFH XI R 37/22: Umsatzsteuer: Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden13.09.2023
- BFH XI R 27/21: Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht23.08.2023
Verwaltungsanweisungen zu § 24 UStG
Wortlaut des BMF-Schreibens
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel. +49 30 18 682-0 poststelle@bmf.bund.de 23. April 2026 - E-Mail-Verteiler U 1 - Betreff: Umsatzsteuer; Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN) Bezug: BMF-Schreiben vom 18. November 2022 – III C 3- S 7359/20/10007: 001 (2022/1126438) Anlagen: 1 GZ: III C 3 - S 7359/00060/004/035 DOK: COO.7005.100.4.14594250 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Inhaltsverzeichnis I. Vordruckmuster.................................................................................................................................................................1 II. Änderungen..........................................................................................................................................................................2 III. Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten .............................................2 IV. Vorlage für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland...............................................2 V. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.........................................................................................3 Anwendungsregelungen..........................................................................................................................................................3 Schlussbestimmungen..............................................................................................................................................................3 Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: I. 1 Vordruckmuster Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Daneben stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung zum Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung aus, wenn dieser für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland benötigt wird. Die Bescheinigungen werden auch für Organgesellschaften mit einem im Inland ansässigen Organträger sowie für Organgesellschaften und Zweigniederlassungen im Inland, die zum Unternehmen eines im Ausland ansässigen Unternehmers gehören, ausgestellt. Für die o. g. Bescheinigungen wird das durch die Finanzämter zu verwendende Vordruckmuster - USt 1 TN - Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) – neu bekannt gegeben (Anlage). II. Änderungen 2 Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“. 3 Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. III. 4 Sofern die Bescheinigung zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten dienen soll, darf die Bescheinigung nur Unternehmern erteilt werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Sie darf nicht erteilt werden, wenn der Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder die Besteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG anwendet. IV. 5 Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten Vorlage für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland Sofern der Nachweis der Eintragung als Unternehmer von ausländischen Behörden zwingend auf von dem jeweiligen ausländischen Staat vorgegebenen Vordrucken verlangt wird, bestehen keine Bedenken, die Eintragung als Unternehmer auf diesen Vordrucken zu bestätigen, wenn sie inhaltlich dem Regelungsgehalt des Vordruckmusters USt 1 TN entsprechen. V. 6 Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 9. April 2026 - III C 2 - S 7104/00030/006/041 (COO.7005.100.2.14526857), BStBl I S. XXX, geändert worden ist, wird in Abschnitt 18.14 Abs. 7 Satz 2 die Angabe „18.11.2022, BStBl I S. 1592,“ durch die Angabe „23.04.2026, BStBl I S. XXX,“ ersetzt. Anwendungsregelungen 7 Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 18. November 2022 - III C 3S 7359/20/10007:001 (2022/1126438) – (BStBl I S. 1592). Schlussbestimmungen Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Telefon - Telephone Finanzamt - Tax office Datum - Date Steuernummer / Geschäftszeichen - Tax number / Reference number (Bitte bei allen Rückfragen angeben - Please quote in all enquiries) Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) Confirmation of registration as a taxpayer (company) Hiermit wird bescheinigt, dass This is to certify that (Name und Vorname bzw. Firma - Full name or Company name) (Art der Tätigkeit bzw. Gewerbezweig - Nature of work or Industry) (Anschrift, Sitz - Address, Headquarters) als Steuerpflichtiger (Unternehmer) as a taxpayer (company) unter der Steuernummer under tax number unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer under VAT identification number als Teil einer Mehrwertsteuergruppe unter der Steuernummer as part of a VAT group under tax number des Steuerpflichtigen (Unternehmers) of taxpayer (company) und ggf. unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 1) and, if applicable, under VAT identification number seit dem umsatzsteuerlich registriert ist. has been registered for VAT since Diese Bescheinigung dient ausschließlich zum Nachweis der Eintragung als Unternehmer This document is provided solely to confirm registration as a company for the purpose of zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten. obtaining a VAT refund in a third country. für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland. VAT registration in another country. Diese Bescheinigung gilt bis zum Ablauf des: This certificate is valid until: (Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf einen Zeitraum von längstens einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu beschränken.) (The certificate is valid for up to one year from the date of issue.) Mit freundlichen Grüßen Best regards Ihr Finanzamt Your tax office 1) Die Eintragung berücksichtigt die Fälle des Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL). - Cases covered by Article 11 of Directive 2006/112/EC are taken into account. USt 1 TN - Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) - (04.26) Datenschutzhinweis: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der DatenschutzGrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Data protection notice: Please refer to the revenue administration`s general data protection flyer for more information about how the tax administration processes personal data, information about your rights pursuant to the General Data Protection Regulation, and who to contact if you have questions relating to data protection issues. This information flyer is available at www.finanzamt.de (under „Privacy“) or from your local tax office.
Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.
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