Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen

Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung

BMF-Schreiben vom 15.07.2024 aus dem Bereich Internationales Steuerrecht / Allgemeine Informationen. Den amtlichen Wortlaut und die Quelle finden Sie unten.
GZ: IV B 5 - S 1369/19/10001 :003Amtliche Quelle

Zitierte Normen

Die folgenden Vorschriften sind im Datensatz dieses Schreibens genannt. Öffnen Sie eine Norm für den Gesetzeswortlaut und weitere Verweise.

Challenge

Können Sie § 6 AStG anwenden?

Antworten Sie zuerst selbst. Decken Sie dann die redaktionelle Musterantwort auf.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    A war von 2021 bis 2024 zu 3 % an der X-GmbH beteiligt. 2024 veräußerte er 2,5 %; die restlichen 0,5 % veräußert er im Mai 2026 mit Gewinn. Wie ist die Veräußerung 2026 zu behandeln?

    § 17 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt eine Beteiligung von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Voraussetzung ist erfüllt (3 % bis 2024). § 20 Abs. 2 EStG tritt zurück (§ 20 Abs. 8 EStG); § 23 EStG ist gegenüber den hier einschlägigen Einkünften aus § 17 EStG subsidiär (§ 23 Abs. 2 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    B veräußert seine 100 %-Beteiligung an der B-GmbH. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beträgt 40.000 €. Wie hoch ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG?

    Der Gewinn übersteigt die Kürzungsgrenze von 36.100 € um 3.900 €. Der Freibetrag von 9.060 € ermäßigt sich um diesen Betrag auf 5.160 €. Bezugsgröße ist der steuerpflichtige Teil (60 %) des Gewinns (R 17 Abs. 9 EStR). 3.900 € ist nur der Kürzungsbetrag.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welcher der folgenden Vorgänge führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten iSd § 17 Abs. 2a EStG?

    Einlagen, gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehensverluste und Bürgschaftsausfälle nennt Nr. 1 bis 3 des § 17 Abs. 2a S. 3 EStG ausdrücklich. Ein Nutzungsvorteil (Zinsverzicht) ist dagegen kein einlagefähiges Wirtschaftsgut und erhöht die AK nicht (H 8.9 (Nutzungsvorteile) KStH).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Klausurfrage · eigene Seite

    C erleidet bei der Veräußerung einer 20 %-Beteiligung (seit 2015 gehalten) einen Verlust von 50.000 €. Wie wirkt sich dieser aus?

    Das Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) gilt auch im Verlustfall: 60 % von 50.000 € = 30.000 € (BFH, Urteil vom 02.09.2014, IX R 43/13). Ein Verlustausschluss nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG greift nicht (Beteiligung seit mehr als fünf Jahren ≥ 1 %). Dieser § 17-Verlust ist nach § 2 Abs. 3 EStG mit anderen Einkünften ausgleichsfähig; § 20 Abs. 6 EStG betrifft Kapitaleinkünfte.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann liegt eine Beteiligung iSd § 17 EStG vor, und wie grenzen Sie zu § 20 Abs. 2 EStG ab?

    Typische Nachfrage: Wie wird eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH bei der 1 %-Grenze berücksichtigt?
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

BFH-Entscheidungen zu § 6 AStG

Wortlaut des BMF-Schreibens

POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT TEL Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Wilhelmstraße 97 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de DATUM 15. Juli 2024 Bundeszentralamt für Steuern Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen BETREFF Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz in der bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ANLAGEN 4 IV B 5 - S 1369/19/10001 :003 2024/0627677 GZ DOK (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG alte Fassung und nach § 6 AStG sowie die Erläuterungen hierzu bekannt gegeben: 1. 2. 3. 4. ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung Anleitung zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG Anleitung zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG. Für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung, die bis einschließlich 31. Dezember 2021 verwirklicht wurden, ist der Vordruck ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung zu verwenden. Für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG, die ab dem 1. Januar 2022 verwirklicht wurden, ist der Vordruck ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG zu verwenden. Die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenen Vordruckmuster sind spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden. Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen voraussichtlich ab dem 1. August 2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Im Auftrag Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung Steuernummer 1 1 Identifikationsnummer 2 An das Finanzamt 2 3 Bitte verwenden Sie diesen Vordruck nur für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung, die bis einschließlich 31. Dezember 2021 verwirklicht wurden. 4 5 A. Jährliche Bestätigung des Wohnsitzes und der Zurechnung der Anteile in Fällen der Besteuerung des Vermögenszuwachses (Wegzugsbesteuerung) nach § 6 Absatz 7 X AStG alte Fassung 3 X B. Mitteilung eines nach § 6 Absatz 5 Satz 4, § 6 Absatz 8 Satz 2 AStG alte Fassung oder § 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG meldepflichtigen Ereignisses in Fällen der Besteuerung des Vermögenszuwachses (Wegzugsbesteuerung) nach § 6 Absatz 7 AStG alte Fassung 4 Angaben zur bzw. zum Erklärenden 6 1 = steuerpflichtige Person 2 = Gesamtrechtsnachfolgerin/Gesamtrechtsnachfolger Ich gebe die Mitteilung ab als Angaben zur steuerpflichtigen Person Bitte geben Sie hier die Daten zu der steuerpflichtigen Person an, durch die ein Tatbestand nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung verwirklicht wurde. Name Vorname Geburtsdatum 7 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 8 Postleitzahl Ort 9 Staat 10 Angaben zur Gesamtrechtsnachfolgerin oder zum Gesamtrechtsnachfolger Wenn Sie in Zeile 6 eine „2“ eingetragen haben, geben Sie hier bitte Ihre Daten als Gesamtrechtsnachfolgerin oder Gesamtrechtsnachfolger ein. Ein Nachweis über die Rechtsnachfolge liegt dieser Erklärung bei bzw. wurde bereits vorgelegt. 11 Ich bin Gesamtrechtsnachfolgerin oder Gesamtrechtsnachfolger von Todes wegen seit dem Name Vorname 12 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 13 Postleitzahl Ort 14 Staat 15 A. Jährliche Bestätigung des Wohnsitzes und der Zurechnung der Anteile nach § 6 Absatz 7 AStG alte Fassung 16 Mitteilung des Wohnsitzes zum 31.12. des Jahres 17 Hiermit erkläre ich, dass ich als steuerpflichtige Person meinen Wohnsitz am 31.12. des in Zeile 16 genannten Jahres unter der in den Zeilen 8 bis 10 genannten Anschrift hatte. - Juni 2024 - 1 = Ja 2 = Nein -218 Hiermit erkläre ich, dass ich als Gesamtrechtsnachfolgerin oder Gesamtrechtsnachfolger meinen Wohnsitz am 31.12. des in Zeile 16 genannten Jahres unter der in den Zeilen 13 bis 15 genannten Anschrift hatte. 1 = Ja 2 = Nein Bisheriger Wohnsitz 19 Zeile 17 oder Zeile 18 mit „Nein“ beantwortet wurde: Hiermit erkläre ich, dass ich am 31.12. des in Zeile 16 genannten JahX Falls res meinen Wohnsitz unter folgender Anschrift hatte Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 20 Postleitzahl Ort 21 Staat 22 Anteile 23 bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführten Anteile mir als steuerpflichtiger Person (Stpfl.) bzw. GesamtrechtsnachX Hiermit folgerin oder Gesamtrechtsnachfolger von Todes wegen (Erben) zuzurechnen sind. 24 bestätige ich, dass im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden meiner Rechtsnachfolgerin, meinem X Hiermit Rechtsnachfolger bzw. meinen Rechtsnachfolgern (Beschenkten) die nachstehend aufgeführten Anteile zuzurechnen sind. Name und Anschrift des bzw. der Beschenkten (Ein Nachweis über die Rechtsnachfolge liegt dieser Erklärung bei bzw. wurde bereits vorgelegt.) 25 Bezeichnung der Gesellschaft (gegebenenfalls Wertpapier-Kennnummer) Höhe der Anteile/Stückzahl der Akti- Anschaffungskosten en 8 EUR 26 Höhe der kumulierten Gewinnausschüttungen/Einlagenrückgewähr nach dem 16. August 2023 5 Bestätigung der Zurechnung zum/zu den EUR 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 27 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 28 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 29 B. Mitteilung eines nach § 6 Absatz 5 Satz 4, § 6 Absatz 8 Satz 2 AStG alte Fassung oder § 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG meldepflichtigen Ereignisses nach § 6 Absatz 7 AStG alte Fassung 30 Das meldepflichtige Ereignis fand zu folgendem Zeitpunkt statt Mitteilung zur Beendigung einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren ausländischen Steuerpflicht Hiermit erkläre ich, dass ich nach § 6 Absatz 5 Satz 4 AStG alte Fassung nicht mehr einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (bzw. in Fällen des § 6 Absatz 8 Satz 2 Nummer 2 AStG alte Fassung auch keiner vergleichbaren Einkommensteuerpflicht im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland) unterliege (gegebenenfalls durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts) bzw. dass im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden diese Aussagen für meine Rechtsnachfolgerin, meinen Rechtsnachfolger bzw. meine Rechtsnachfolger zutreffen. 31 X 32 X Hiermit erkläre ich, dass ich nicht mehr Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines der in Zeile 31 aufgeführten Staaten bin. 33 erkläre ich, dass ich meinen bisherigen Wohnsitz (siehe Zeilen 36 bis 38) aufgegeben habe und an nachfolgende AdresX Hiermit se verzogen bin (siehe Zeilen 39 bis 41). 34 X Hiermit erkläre ich, dass im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden meine Rechtsnachfolgerin ihren bzw. mein Rechtsnachfolger seinen bisherigen Wohnsitz (siehe Zeilen 36 bis 38) aufgegeben hat und an nachfolgende Adresse verzogen ist (siehe Zeilen 39 bis 41). Fügen Sie bitte im Fall mehrerer Rechtsnachfolger entsprechende Erklärungen und Angaben auf gesonderter Anlage bei (vergleiche Zeile 56). 35 Verzogen am oder Wohnsitz aufgegeben am -3Bisheriger Wohnsitz Straße Hausnummer Hausnummerzusatz Hausnummer Hausnummerzusatz 36 Postleitzahl Ort 37 Staat 38 Neuer Wohnsitz Straße 39 Postleitzahl Ort 40 Staat 41 Mitteilung zu Übertragungs- und Veräußerungsvorgängen X Hiermit erkläre ich, dass ich die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile veräußert oder verdeckt in eine Gesellschaft im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG eingelegt habe oder einer der Tatbestände des § 17 Absatz 4 EStG erfüllt wurde bzw. dass im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden diese Aussagen für meine Rechtsnachfolgerin, meinen Rechtsnachfolger bzw. meine Rechtsnachfolger zutreffen [§ 6 Absatz 5 Satz 4 Nummer 1 (gegebenenfalls in Verbindung mit Absatz 8 Satz 2) AStG alte Fassung]. Kopien des Vertrages bzw. der Verträge sind beigefügt. 6 43 X Hiermit erkläre ich, dass die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person übertragen wurden, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt [§ 6 Absatz 5 Satz 4 Nummer 2 (gegebenenfalls in Verbindung mit Absatz 8 Satz 2) AStG alte Fassung]. Kopien des Vertrages bzw. der Verträge sind beigefügt. 44 wurde, der nach deutschem Recht zum Ansatz des Teilwerts oder des gemeinen Werts führt [§ 6 Absatz 5 Satz 4 X verwirklicht Nummer 3 (gegebenenfalls in Verbindung mit Absatz 8 Satz 2) AStG alte Fassung]. 42 Hiermit erkläre ich, dass die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile entnommen wurden oder ein anderer Vorgang 45 46 X Hiermit erkläre ich, dass im Fall der Einlage der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile durch mich in meinen Betrieb oder meine Betriebsstätte in einem ausländischen Staat (Fall des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AStG alte Fassung) diese Anteile nicht mehr in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens eingelegt sind (die Voraussetzungen des § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AStG alte Fassung liegen nicht mehr vor). X Hiermit erkläre ich, dass nach § 6 Absatz 8 Satz 2 Nummer 1 AStG alte Fassung die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile aufgrund einer Entnahme oder eines anderen Vorgangs, der nach deutschem Recht nicht zum Ansatz des Teilwerts oder des gemeinen Werts führt, weder meiner Betriebsstätte im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland noch meiner Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Betriebsstätte im Sinne des § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AStG alte Fassung) zuzuordnen sind. Anteile Bezeichnung der Gesellschaft (gegebenenfalls Wertpapier-Kennnummer) Verkauft/Übertragen am Höhe der Anteile/Stückzahl der Aktien 8 Verkaufspreis EUR 47 48 49 50 Mitteilung zu Gewinnausschüttungen und zur Einlagenrückgewähr 51 X Hiermit erkläre ich, dass Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr nach dem 16. August 2023 erfolgten, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Werts zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands im Sinne des § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung betrug (§ 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG ). 5 -4Gemeiner Wert zum ZeitHöhe der An- punkt der Verwirklichung des teile/StückTatbestands nach § 6 Abzahl der Akti- satz 1 AStG en 8 EUR Bezeichnung der Gesellschaft (gegebenenfalls Wertpapier-Kennnummer) Höhe der kumulierten Gewinnausschüttungen/Einlagenrückgewähr nach dem 16.08.2023 EUR 25 % übersteigender Anteil 7 Prozent 52 53 54 55 Ergänzende Angaben zu Abschnitt A. und/oder B. 56 Über die Angaben in Abschnitt A. und/oder B. hinaus sind weitere oder abweichende Angaben zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung“ gekennzeichnet ist. 1 = Ja Unterschrift zu Abschnitt A. und/oder B. Datenschutzhinweis: Die mit der jährlichen Bestätigung und der Mitteilung angeforderten Daten werden aufgrund des § 6 Absatz 7 AStG alte Fassung erhoben. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt 57 Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift 58 Verfügung – Nur vom Finanzamt auszufüllen – Erledigt (Datum / Nz.) 59 Grunddaten prüfen 60 X Es ist nichts zu veranlassen. 61 X Die folgende Stundung ist zu widerrufen. Stundung der Einkommensteuer des Jahres Stundung gewährt am 62 63 folgende Einkommensteuerfestsetzung ist wegen Änderung des Verlustabzugs nach X §Die 10d EStG zu ändern. Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 64 65 folgende Einkommensteuerfestsetzung ist nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO X Die zu ändern. Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 66 67 X 68 z. d. A./Wv. zum 28.02. des Folgejahres Datum 69 SGL Bearb. Anleitung zur ASt – Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung Allgemeine Hinweise Bitte verwenden Sie diesen Vordruck nur für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung, die bis einschließlich 31. Dezember 2021 verwirklicht wurden. Für Tatbestände, die ab dem 1. Januar 2022 verwirklicht wurden, verwenden Sie bitte den Vordruck „ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG“. Alte Fassung bedeutet die bis zum 30. Juni 2021 geltende Fassung des Außensteuergesetzes. Besondere Hinweise 1 Anzugeben ist die Steuernummer des Einkommensteuerbescheides, in dem der Vermögenszuwachs nach § 6 AStG alte Fassung besteuert wurde. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge von Todes wegen ist die Steuernummer bzw. die Identifikationsnummer der Rechtsvorgängerin oder des Rechtsvorgängers einzutragen. 2 Der Vordruck ist nach § 6 Absatz 7 AStG alte Fassung bei dem Finanzamt einzureichen, das für die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 19 Abgabenordnung zuständig gewesen ist und die Stundung ausgesprochen hat, es sei denn, die Zuständigkeit wurde im Wege einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 Abgabenordnung auf ein anderes Finanzamt übertragen. 3 Die „Bestätigung des Wohnsitzes und der Zurechnung der Anteile“ ist nach § 6 Absatz 7 Satz 4 AStG alte Fassung jährlich bis spätestens zum 31. Januar einzureichen. Für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung, die bis einschließlich 31. Dezember 2021 verwirklicht wurden, gilt diese Frist weiterhin (vgl. § 21 Absatz 3 Satz 1 AStG). Die Nichtabgabe dieser Bestätigung kann zum Widerruf der Stundung nach § 6 Absatz 5 AStG alte Fassung führen! 4 Die „Mitteilung eines nach § 6 Absatz 5 Satz 4 oder § 6 Absatz 8 Satz 2 AStG alte Fassung oder § 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG meldepflichtigen Ereignisses“ nach Teil B ist nach § 6 Absatz 7 Satz 2 AStG alte Fassung innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Die Verwirklichung eines meldepflichtigen Ereignisses führt zum (gegebenenfalls anteiligen) Widerruf der Stundung nach § 6 Absatz 5 AStG alte Fassung. 5 Stundungen nach § 6 Absatz 4 oder Absatz 5 AStG alte Fassung sind nach § 21 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AStG zu widerrufen, soweit nach dem 16. August 2023 Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgten und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands im Sinne des § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung betrug. 6 Die Verwirklichung eines meldepflichtigen Ereignisses führt zum (gegebenenfalls anteiligen) Widerruf der Stundung nach § 6 Absatz 5 AStG alte Fassung. Auf Antrag ist bei Umwandlung nach §§ 11, 15 und 21 UmwStG in der Fassung des „Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (SEStEG) keine Veräußerung anzunehmen, wenn die Anteilseignerin, die oder der Anteilseigner, der auch die neuen Anteile nicht im Betriebsvermögen hält, diese zum Buchwert übernehmen kann und in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens unbeschränkt steuerpflichtig ist. 7 Sind nach dem 16. August 2023 Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr von insgesamt mehr als 25 Prozent des der Vermögenszuwachsbesteuerung zugrunde gelegten gemeinen Wertes der Anteile erfolgt, tragen Sie hier bitte den auf den gemeinen Wert bezogenen prozentualen Anteil der Gewinnausschüttungen oder der Einlagenrückgewähr aus Spalte 4 ein, der 25 Prozent übersteigt. Anleitung Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung - Juni 2024 -28 Wenn Sie die Höhe der Anteile in Prozent angeben, tragen Sie bitte ein Prozentzeichen ein. Welche Staaten gehören zur EU oder zum EWR? (siehe § 6 Absatz 5 Satz 4 Nummer 2 und Nummer 4 in Verbindung mit Satz 1 AStG alte Fassung) Die Stundung nach § 6 Absatz 5 AStG alte Fassung gilt ausschließlich für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger folgender Staaten, soweit sie nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland, dort einer der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegen: EU-Staaten Belgien Griechenland Luxemburg Rumänien Ungarn Bulgarien Irland Malta Schweden (Vereinigtes Königreich bis 31.12.2020) Dänemark Italien Niederlande Slowakei Zypern Estland Kroatien Österreich Slowenien Finnland Lettland Polen Spanien Frankreich Litauen Portugal Tschechische Republik EWR-Staaten Norwegen Island Liechtenstein (Eine Stundung nach § 6 Absatz 5 AStG alte Fassung war bei Wegzug nach Island nicht möglich, da mit diesem Staat weder eine Amtshilfe noch eine Unterstützung bei der Beitreibung der geschuldeten Steuer gewährleistet ist.) ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG Steuernummer 1 1 Identifikationsnummer 2 An das Finanzamt 2 3 Bitte verwenden Sie diesen Vordruck nur für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG, die ab dem 1. Januar 2022 verwirklicht wurden. A. Jährliche Bestätigung des Wohnsitzes und der Zurechnung der Anteile in Fällen der Besteuerung des Vermögenszuwachses (Wegzugsbesteuerung) nach § 6 Absatz 5 AStG bis zum 31. Juli 3 4 X 5 X nach § 6 Absatz 5 AStG 4 Jahr B. Mitteilung eines nach § 6 Absatz 4 Satz 5 bzw. Satz 7 AStG meldepflichtigen Ereignisses in Fällen der Besteuerung des Vermögenszuwachses (Wegzugsbesteuerung) Angaben zur bzw. zum Erklärenden 6 1 = steuerpflichtige Person 2 = Gesamtrechtsnachfolgerin/Gesamtrechtsnachfolger Ich gebe die Mitteilung ab als Angaben zur steuerpflichtigen Person Bitte geben Sie hier die Daten zur steuerpflichtigen Person an, durch die ein Tatbestand nach § 6 Absatz 1 AStG verwirklicht wurde. Name Vorname Geburtsdatum 7 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 8 Postleitzahl Ort 9 Staat 10 Angaben zur Gesamtrechtsnachfolgerin oder zum Gesamtrechtsnachfolger Wenn Sie in Zeile 6 eine „2“ eingetragen haben, geben Sie hier bitte Ihre Daten als Gesamtrechtsnachfolgerin oder Gesamtrechtsnachfolger ein. Ein Nachweis über die Rechtsnachfolge liegt dieser Erklärung bei bzw. wurde bereits vorgelegt. 11 Ich bin Gesamtrechtsnachfolgerin oder Gesamtrechtsnachfolger von Todes wegen seit dem Vorname Name 12 Straße Hausnummer Hausnummerzusatz 13 Postleitzahl Ort 14 Staat 15 A. Jährliche Bestätigung des aktuellen Wohnsitzes und der Zurechnung der Anteile nach § 6 Absatz 5 AStG 16 Hiermit erkläre ich, dass ich als steuerpflichtige Person meinen aktuellen Wohnsitz unter der in den Zeilen 8 bis 10 genannten Anschrift habe. 1 = Ja 17 Hiermit erkläre ich, dass ich als Gesamtrechtsnachfolgerin oder Gesamtrechtsnachfolger meinen aktuellen Wohnsitz unter der in den Zeilen 13 bis 15 genannten Anschrift habe. 1 = Ja - Juni 2024 - -2- Anteile 18 bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführten Anteile mir als steuerpflichtiger Person (Stpfl.) bzw. GesamtrechtsnachX Hiermit folgerin oder Gesamtrechtsnachfolger von Todes wegen (Erben) zuzurechnen sind. 19 bestätige ich, dass im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden die nachstehend aufgeführten Anteile X Hiermit meinem Rechtsnachfolger bzw. meinen Rechtsnachfolgern (Beschenkten) zuzurechnen sind. Name und Anschrift des bzw. der Beschenkten (Ein Nachweis über die Rechtsnachfolge liegt dieser Erklärung bei bzw. wurde bereits vorgelegt.) 20 Bezeichnung der Gesellschaft (gegebenenfalls Wertpapier-Kennnummer) Höhe der Anteile/Stückzahl der Akti- Anschaffungskosten en 7 EUR 21 Höhe der kumulierten Gewinnausschüttungen/Einlagenrückgewähr 5 Bestätigung der Zurechnung zum/zu den EUR 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 22 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 23 1 = Stpfl./Erben 2 = Beschenkten 24 B. Mitteilung eines nach § 6 Absatz 4 Satz 5 bzw. 7 AStG meldepflichtigen Ereignisses nach § 6 Absatz 5 AStG 25 Das meldepflichtige Ereignis fand zu folgendem Zeitpunkt statt Mitteilung der steuerpflichtigen Person oder der Gesamtrechtsnachfolgerin bzw. des Gesamtrechtsnachfolgers (auch bei vorübergehender Abwesenheit) 26 erkläre ich, dass ich in Bezug auf die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile die Jahresrate nicht fristgemäß X Hiermit entrichtet habe [§ 6 Absatz 4 Satz 5 Nummer 1 (gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 7) AStG]. 27 erkläre ich, dass ich in Bezug auf die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile die Mitwirkungspflichten nach X Hiermit § 6 Absatz 5 AStG nicht erfüllt habe [§ 6 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2 (gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 7) AStG]. 28 erkläre ich, dass ich Insolvenz angemeldet habe [§ 6 Absatz 4 Satz 5 Nummer 3 (gegebenenfalls in Verbindung mit X Hiermit Satz 7) AStG]. 29 X Hiermit erkläre ich, dass ich die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile veräußert oder übertragen habe bzw. dass im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden meine Rechtsnachfolgerin, mein Rechtsnachfolger bzw. meine Rechtsnachfolger dies getan haben [§ 6 Absatz 4 Satz 5 Nummer 4 (gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 7) AStG]. Weitergehende Mitteilungspflichten bei vorübergehender Abwesenheit – Rückkehrerfälle Hiermit erkläre ich, dass ich die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile in ein Betriebsvermögen eingelegt habe oder 30 Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden meine Rechtsnachfolgerin, mein Rechtsnachfolger bzw. meine X im Rechtsnachfolger dies getan haben (§ 6 Absatz 4 Satz 7 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 1 AStG). Hiermit erkläre ich, dass zum Zeitpunkt der Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Anteile nicht in dem Umfang wie im Zeitpunkt der Beendigung meiner Steuerpflicht wieder begründet wurde (§ 6 Absatz 4 Satz 7 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 3 AStG). 31 X 32 meines Rechtsnachfolgers bzw. meiner Rechtsnachfolger zur Rückkehr nach § 6 Absatz 4 Satz 7 AStG nicht X Rechtsnachfolgerin, mehr fortbesteht. Hiermit erkläre ich, dass meine Absicht oder im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge unter Lebenden die Absicht meiner Anteile Bezeichnung der Gesellschaft (gegebenenfalls Wertpapier-Kennnummer) Verkauft/Übertragen am Höhe der Anteile/Stückzahl der Aktien 7 Verkaufspreis EUR 33 34 35 36 Mitteilung zu Gewinnausschüttungen und zur Einlagenrückgewähr (auch bei vorübergehender Abwesenheit) 37 X Hiermit erkläre ich, dass Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgten, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts im Sinne des § 6 Absatz 1 AStG betrug [§ 6 Absatz 4 Satz 5 Nummer 5 (gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 7) AStG]. 5 -3- Bezeichnung der Gesellschaft (gegebenenfalls Wertpapier-Kennnummer) Gemeiner Wert zum ZeitHöhe der An- punkt der Verwirklichung des Höhe der kumulierten teile/StückTatbestands nach § 6 AbGewinnausschüttunzahl der Akti- satz 1 AStG gen/Einlagenrückgewähr en 7 EUR EUR 25 % übersteigender Anteil 6 Prozent 38 39 40 41 Ergänzende Angaben zu Abschnitt A. und/oder B. 42 Über die Angaben in Abschnitt A. und/oder B. hinaus sind weitere oder abweichende Angaben zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur ASt - Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG“ gekennzeichnet ist. 1 = Ja Unterschrift zu Abschnitt A. und/oder B. Datenschutzhinweis: Die mit der jährlichen Bestätigung und der Mitteilung angeforderten Daten werden aufgrund des § 6 Absatz 5 AStG erhoben. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt 43 Ort, Datum 44 eigenhändige Unterschrift -4- Verfügung – Nur vom Finanzamt auszufüllen – Erledigt (Datum / Nz.) 45 Grunddaten prüfen 46 X Es ist nichts zu veranlassen. 47 X Die folgende gewährte Stundung (Ratenzahlung) entfällt. Höhe der noch nicht entrichStundung der Einkommensteuer teten Steuer des Jahres Euro Steuer wird fällig am 48 49 X Der Steuerpflichtige wurde darüber informiert. 50 die auf Antrag nach § 6 Absatz 4 Satz 7 AStG gewährte Stundung sind nach § 6 AbX Für satz 4 Satz 8 AStG Zinsen zu erheben (bei Verzicht auf Jahresraten). Stundung der Einkommensteuer des Jahres Stundung gewährt am 51 52 folgende Einkommensteuerfestsetzung ist nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO X Die zu ändern. Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 53 54 X 55 Z. d. A./Wv. im Folgejahr Datum 56 SGL Bearb. Anleitung zur ASt – Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG Allgemeine Hinweise Bitte verwenden Sie diesen Vordruck nur für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG, die ab dem 1. Januar 2022 verwirklicht wurden. Für Tatbestände nach § 6 Absatz 1 AStG alte Fassung, die bis einschließlich 31. Dezember 2021 verwirklicht wurden, verwenden Sie bitte den Vordruck „ASt - Mitteilung § 6 Abs. 7 AStG alte Fassung“. Besondere Hinweise 1 Anzugeben ist die Steuernummer des Einkommensteuerbescheides, in dem der Vermögenszuwachs nach § 6 AStG besteuert wurde. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge von Todes wegen ist die Steuernummer bzw. die Identifikationsnummer der Rechtsvorgängerin oder des Rechtsvorgängers einzutragen. 2 Der Vordruck ist nach § 6 Absatz 5 AStG bei dem Finanzamt einzureichen, das für die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 19 Abgabenordnung zuständig gewesen ist und die Stundung (Ratenzahlung) ausgesprochen hat, es sei denn, die Zuständigkeit wurde im Wege einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 Abgabenordnung auf ein anderes Finanzamt übertragen. 3 Die „Bestätigung des Wohnsitzes und der Zurechnung der Anteile“ ist nach § 6 Absatz 5 Satz 3 AStG jährlich bis spätestens zum 31. Juli einzureichen. Tragen Sie bitte in Zeile 4 auch das Jahr ein, für das diese Bestätigung abgegeben wird. Die Nichtabgabe dieser Bestätigung führt zur Beendigung der Stundung (Ratenzahlung) nach § 6 Absatz 4 Satz 5 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 5 AStG. Die noch nicht entrichtete Steuer ist nach § 6 Absatz 4 Satz 5 AStG innerhalb eines Monats fällig. 4 Die „Mitteilung eines nach § 6 Absatz 4 Satz 5 bzw. 7 AStG meldepflichtigen Ereignisses“ nach Teil B ist nach § 6 Absatz 5 Satz 2 AStG innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Bei Verwirklichung eines meldepflichtigen Ereignisses ist die noch nicht entrichtete Steuer (gegebenenfalls anteilig) nach § 6 Absatz 4 Satz 5 AStG innerhalb eines Monats fällig. Eine aufgrund vorübergehender Abwesenheit nach § 6 Absatz 4 Satz 7 AStG gewährte Stundung (Ratenzahlung) entfällt (gegebenenfalls anteilig), soweit eines der nach § 6 Absatz 4 Satz 5 AStG meldepflichtigen Ereignisse verwirklicht wurde, die Steuer nach § 6 Absatz 3 AStG nicht mehr entfallen kann oder dem Finanzamt der Wegfall der Rückkehrabsicht mitgeteilt wurde. Sofern auf Antrag nach § 6 Absatz 4 Satz 7 AStG auf die Erhebung von Jahresraten verzichtet wurde, sind in diesen Fällen für den Stundungszeitraum Stundungszinsen nach § 6 Absatz 4 Satz 8 AStG zu zahlen. 5 Stundungen nach § 6 Absatz 4 AStG entfallen und die Steuer wird innerhalb eines Monats fällig, soweit Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestands im Sinne des § 6 Absatz 1 AStG beträgt. 6 Sind Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr von insgesamt mehr als 25 Prozent des der Vermögenszuwachsbesteuerung zugrunde gelegten gemeinen Wertes der Anteile erfolgt, tragen Sie hier bitte den auf den gemeinen Wert bezogenen prozentualen Anteil der Gewinnausschüttungen oder der Einlagenrückgewähr aus Spalte 4 ein, der 25 Prozent übersteigt. 7 Wenn Sie die Höhe der Anteile in Prozent angeben, tragen Sie bitte ein Prozentzeichen ein. Anleitung Mitteilung § 6 Abs. 5 AStG - Juni 2024

Wortlaut aus dem amtlichen BMF-Dokument. Zeilenumbrüche der PDF-Textfassung sind erhalten.

Amtliche Quelle

Wissen Sie, wie Sie die Regel im Fall anwenden?

Trainieren Sie mit Klausurfällen und Korrektur nach Punkteschema. Prüferfragen helfen Ihnen bei der Wiederholung.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat