Verbrauch- und Verkehrsteuern 2026: Stromsteuerentlastung verstetigt, Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert, Tabaksteuer erhöht
Zum Jahresbeginn 2026 wirken mehrere Änderungen bei den Verbrauch- und Verkehrsteuern. Die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wurde bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt; das BMF nennt potenziell über 600.000 begünstigte Unternehmen und rund 3 Mrd. Euro jährlich. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt nun für Erstzulassungen bis 31.12.2030 und längstens bis 31.12.2035. Die Agrardiesel-Entlastung wurde vollständig wieder eingeführt.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Stromsteuer: dauerhafte Entlastung auf den EU-Mindestsatz; Vereinfachungen bei Elektromobilität, bidirektionalem Laden und selbst erzeugtem Strom
Kraftfahrzeugsteuer: zehnjährige Befreiung für E-Autos bei Erstzulassung bis 31.12.2030, längstens bis 31.12.2035
Tabaksteuer seit 01.01.2026: Zigaretten 12,28 Cent je Stück plus 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises; Substitute 0,32 Euro je Milliliter
Im Bundestag: Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (überwiesen am 24.09.2026) und höhere Alkoholsteuern im Haushaltsbegleitgesetz 2027; Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes 2026 verkündet
Warum das für die Prüfung zählt
Verbrauch- und Verkehrsteuern gehören nach dem Prüfungskatalog zum Stoff; in der mündlichen Prüfung dienen sie als Beispiel für Lenkungssteuern und Subventionen.
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche