Reform der Schuldenbremse 2025: Bereichsausnahme Verteidigung und Sondervermögen Infrastruktur von 500 Mrd. Euro
Im März 2025 wurde die Schuldenregel des Grundgesetzes gelockert. Kredite für Verteidigungsausgaben, soweit sie ein Prozent des nominalen BIP übersteigen, werden bei der Schuldenbremse nicht mehr angerechnet; im Gesetzgebungsverfahren wurde das auf Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und Hilfe für angegriffene Staaten ausgeweitet. Außerdem wurde der Bund ermächtigt, ein nicht der Schuldenbremse unterliegendes Sondervermögen für Infrastruktur mit bis zu 500 Mrd. Euro Kreditermächtigung zu errichten.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Art. 109, 115 GG: Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 Prozent des BIP von der Schuldenregel ausgenommen
Art. 143h GG: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, bis zu 500 Mrd. Euro, Laufzeit zwölf Jahre, Investitionen müssen zusätzlich sein
Davon 100 Mrd. Euro Zuführung an den Klima- und Transformationsfonds; Zweck auch Klimaneutralität bis 2045
Länder erhalten zusammen einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP
Ausführungsgesetze von 2025: SVIKG (Errichtung des Sondervermögens) und LuKIFG (Mittel für Länder und Kommunen)
Warum das für die Prüfung zählt
Die Schuldenbremse mit ihrer 0,35-Prozent-Grenze, die neuen Ausnahmen und die Kritik der Institute an der Finanzpolitik sind ein Kernthema der VWL-Runde.
Betroffene Normen
Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): Art. 109 GG, Art. 115 GG, Art. 143h GG
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche