11. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 10.09.2014 – XI R 33/13

Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für Pensionspferdehaltung von "Freizeitpferden"

Aus dem Leitsatz

Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.

Leitsatz

Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 11. Dezember 2012, Az: 2 K 1068/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 24 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Anh H Nr. 10 EWGRL 388/77
  • Art. 25 Anh B EWGRL 388/77
  • Art. 98 Abs. 2 Anh 3 Nr. 11 EGRL 112/2006
  • Art. 295 EGRL 112/2006
  • Art. 296 Anh 8 EGRL 112/2006
  • § 176 AOVertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 12 UStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat