BFH, Urteil vom 29.04.2020 – XI R 14/19
Aus dem Leitsatz
"Wirtschaftsgut" i.S. des § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist.
Leitsatz
"Wirtschaftsgut" i.S. des § 15a UStG und damit Berichtigungsobjekt ist bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude der Teil, der entsprechend dem Baufortschritt in Verwendung genommen worden ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.04.2019 - 6 K 1630/16 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 25. April 2019, Az: 6 K 1630/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 15a Abs. 1 UStGBerichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 44 Abs. 2 UStDVVereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- Art. 189 Buchst. a EGRL 112/2006
- Art. 189 Buchst. b EGRL 112/2006
- Art. 189 Buchst. d EGRL 112/2006
- Art. 20 EWGRL 388/77
- Art. 13b EUV
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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