BFH, Beschluss vom 29.06.2010 – XI E 1/10
Aus dem Leitsatz
NV: Ergeht während des Revisionsverfahrens ein Umsatzsteuerjahresbescheid, der nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens wird, ändert sich der kostenrechtliche Streitgegenstand erst dann, wenn das Revisionsbegehren durch Prozesserklärung an den geänderten Verfahrensgegenstand angepasst wird .
Leitsatz
NV: Ergeht während des Revisionsverfahrens ein Umsatzsteuerjahresbescheid, der nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens wird, ändert sich der kostenrechtliche Streitgegenstand erst dann, wenn das Revisionsbegehren durch Prozesserklärung an den geänderten Verfahrensgegenstand angepasst wird .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 47 Abs. 1 S. 1 GKG
- § 47 Abs. 2 S. 1 GKG
- § 52 Abs. 1 GKG
- § 52 Abs. 3 GKG
- § 62 Abs. 4 GKG
- § 66 Abs. 5 S. 1 GKG
- § 66 Abs. 8 S. 1 GKG
- § 66 Abs. 8 S. 2 GKG
Weitere Entscheidungen zu § 68 FGO
- BFH V R 35/24 vom 07.05.2026amtlichVerspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im KlageverfahrenHat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines…
- BFH VII R 4/23 vom 09.12.2025amtlichKeine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister1. Ein zunächst wirksam bestellter GmbH-Geschäftsführer verliert seine Organstellung automatisch kraft Gesetzes, sobald eine persönliche Voraussetzung für…
- BFH VI R 23/23 vom 09.09.2025amtlichThesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStGFür die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden…
- BFH X R 19/21 vom 18.06.2025amtlichAnforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der…
- BFH XI R 5/23 vom 13.11.2024amtlichZum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die…
- BFH III R 41/22 vom 11.07.2024amtlichVersagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten WeitervermietungsmodellDie erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche