11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.06.2011 – XI B 87/10

Umsatzsteuersatz bei Personenbeförderung in einer Skihalle

Aus dem Leitsatz

NV: Die Beförderung von Personen mit Hilfe eines Sessel- oder Schlepplifts in einer Skihalle unterliegt dem allgemeinen Steuersatz und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG .

Leitsatz

NV: Die Beförderung von Personen mit Hilfe eines Sessel- oder Schlepplifts in einer Skihalle unterliegt dem allgemeinen Steuersatz und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. August 2010, Az: 16 K 332/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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