11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.02.2014 – XI B 73/13

Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Aus dem Leitsatz

NV: Legt ein Steuerpflichtiger gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide, denen nach Erläuterungen zu den Bescheiden die Ergebnisse einer bei ihn durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung zugrunde liegen, Einspruch ein und beantragt er gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung der Vorauszahlungsbescheide, so ist der Gegenstand des Klagebegehrens einer…

Leitsatz

NV: Legt ein Steuerpflichtiger gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide, denen nach Erläuterungen zu den Bescheiden die Ergebnisse einer bei ihn durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung zugrunde liegen, Einspruch ein und beantragt er gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung der Vorauszahlungsbescheide, so ist der Gegenstand des Klagebegehrens einer späteren Klage jedenfalls dann bereits mit Einreichung der Klageschrift ausreichend bezeichnet, wenn der Klageschrift die Vorauszahlungsbescheide sowie die Einspruchsentscheidung beigefügt sind und sich aus der Einspruchsentscheidung ergibt, dass die Prüfung zu Korrekturen bei den steuerpflichtigen Umsätzen und beim Vorsteuerabzug geführt hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 30. Mai 2013, Az: 5 K 5014/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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