BFH, Beschluss vom 05.02.2014 – XI B 73/13
Aus dem Leitsatz
NV: Legt ein Steuerpflichtiger gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide, denen nach Erläuterungen zu den Bescheiden die Ergebnisse einer bei ihn durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung zugrunde liegen, Einspruch ein und beantragt er gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung der Vorauszahlungsbescheide, so ist der Gegenstand des Klagebegehrens einer…
Leitsatz
NV: Legt ein Steuerpflichtiger gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide, denen nach Erläuterungen zu den Bescheiden die Ergebnisse einer bei ihn durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung zugrunde liegen, Einspruch ein und beantragt er gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung der Vorauszahlungsbescheide, so ist der Gegenstand des Klagebegehrens einer späteren Klage jedenfalls dann bereits mit Einreichung der Klageschrift ausreichend bezeichnet, wenn der Klageschrift die Vorauszahlungsbescheide sowie die Einspruchsentscheidung beigefügt sind und sich aus der Einspruchsentscheidung ergibt, dass die Prüfung zu Korrekturen bei den steuerpflichtigen Umsätzen und beim Vorsteuerabzug geführt hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 30. Mai 2013, Az: 5 K 5014/13, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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