11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.08.2011 – XI B 39/11

Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen Sicherheitsleistung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV durch das FG hat Erfolg, wenn das FG in einer Parallelsache zwischen den Beteiligten am selben Tag die Revision gegen sein klageabweisendes Urteil mit der - nicht von der Hand zu weisenden - Begründung zulässt, die Rechtslage sei noch nicht geklärt .

Leitsatz

  1. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV durch das FG hat Erfolg, wenn das FG in einer Parallelsache zwischen den Beteiligten am selben Tag die Revision gegen sein klageabweisendes Urteil mit der - nicht von der Hand zu weisenden - Begründung zulässt, die Rechtslage sei noch nicht geklärt .
  2. NV: Zur Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 24. März 2011, Az: 6 V 1409/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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    Prüferfrage · eigene Seite

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    • Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt (§ 361 Abs. 1 S. 1 AO).
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