11. SenatNV
BFH, Beschluss vom 10.09.2013 – XI B 114/12
Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode
Aus dem Leitsatz
1. NV: Das FG ist grundsätzlich nicht gehalten, die Beteiligten darauf hinzuweisen, dass es von seiner gesetzlichen Schätzungsbefugnis Gebrauch machen will .
Leitsatz
- NV: Das FG ist grundsätzlich nicht gehalten, die Beteiligten darauf hinzuweisen, dass es von seiner gesetzlichen Schätzungsbefugnis Gebrauch machen will .
- NV: Zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung ist das FG aber verpflichtet, den Beteiligten eine von ihm in Betracht gezogene, bisher nicht erörterte Schätzungsmethode vorweg mitzuteilen, wenn diese den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 5. Juli 2012, Az: 16 K 376/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 162 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
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