11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.06.2011 – XI B 103/10

Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Aus dem Leitsatz

NV: Im Rahmen der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gilt ein PKW als neu, wenn er nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Danach ist der Zustand des Fahrzeugs - z.B. ob es beschädigt ist - unerheblich .

Leitsatz

NV: Im Rahmen der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gilt ein PKW als neu, wenn er nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Danach ist der Zustand des Fahrzeugs - z.B. ob es beschädigt ist - unerheblich .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 6. Oktober 2010, Az: 14 K 5036/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStGInnergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
  • Art. 28a Abs. 1 Buchst. b EWGRL 388/77
  • Art. 28a Abs. 2 EWGRL 388/77

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