10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 21.07.2016 – X R 43/13

Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
ECLI: DE:BFH:2016:U.210716.XR43.13.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar .

Leitsatz

Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 8 K 649/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 26. September 2013, Az: 8 K 649/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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