10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 03.12.2019 – X R 12/18

Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)
ECLI: DE:BFH:2019:U.031219.XR12.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente.

Leitsatz

Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 19.02.2018 - 5 K 567/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 19. Februar 2018, Az: 5 K 567/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst aa S. 6 EStG
  • § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a DBuchst aa S. 7 EStG
  • § 255a SGB 6
  • Art. 3 Abs. 1 GG

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