10. SenatNV

BFH, Urteil vom 04.06.2014 – X K 5/13

Geldentschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer - Gebotene beschleunigte Bearbeitung des einen Grundlagenbescheid betreffenden Klageverfahrens - Zwölftelung des Regelbetrags nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG

Aus dem Leitsatz

NV: In besonders gelagerten Fällen kann es geboten sein, das einen Grundlagenbescheid betreffende Klageverfahren beschleunigt zu bearbeiten, wenn der Folgebescheid bereits über einen längeren Zeitraum gerichtlich anhängig und das den Folgebescheid betreffende Klageverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsstreit wegen des…

Leitsatz

NV: In besonders gelagerten Fällen kann es geboten sein, das einen Grundlagenbescheid betreffende Klageverfahren beschleunigt zu bearbeiten, wenn der Folgebescheid bereits über einen längeren Zeitraum gerichtlich anhängig und das den Folgebescheid betreffende Klageverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Rechtsstreit wegen des Grundlagenbescheids ausgesetzt ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 5. Dezember 2012, Az: 3 K 3147/10, Beschluss

Zitierte Normen

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Ihr Mandant hat seinen Betrieb vor drei Jahren zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht und will die Anteile jetzt verkaufen. Was passiert steuerlich?

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