10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.04.2021 – X E 5/20

Gerichtskosten für eine Wiederaufnahmeklage
ECLI: DE:BFH:2021:B.060421.XE5.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Vorschriften des GKG sind abschließend. Eine über die Tatbestände des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zum GKG hinausgehende Auferlegung von Gerichtskosten ist daher unzulässig.

Leitsatz

NV: Die Vorschriften des GKG sind abschließend. Eine über die Tatbestände des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zum GKG hinausgehende Auferlegung von Gerichtskosten ist daher unzulässig.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 28.08.2020 - KostL 993/20 (X K 6/19) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 3 Abs. 2 GKG
  • § 34 Abs. 1 GKG
  • § 66 Abs. 6 GKG
  • § 3 Abs. 2 Anl 1 Nr. 6112 GKG
  • § 3 Abs. 2 Anl 1 Nr. 6500 GKG

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