10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.09.2023 – X E 4/23

Erinnerung gegen den Kostenansatz; Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde
ECLI: DE:BFH:2023:B.050923.XE4.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Richtet sich eine Nichtzulassungsbeschwerde sowohl gegen einen Steuerbescheid als auch gegen einen Abrechnungsbescheid und wendet sich der Beschwerdeführer in beiden Fällen gegen dieselbe Steuerschuld beziehungsweise die daraus resultierende Zahllast, sind die Einzelstreitwerte nicht zu addieren.

Leitsatz

NV: Richtet sich eine Nichtzulassungsbeschwerde sowohl gegen einen Steuerbescheid als auch gegen einen Abrechnungsbescheid und wendet sich der Beschwerdeführer in beiden Fällen gegen dieselbe Steuerschuld beziehungsweise die daraus resultierende Zahllast, sind die Einzelstreitwerte nicht zu addieren.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 28.04.2023 - KostL 664/23 (X B 76/22) wird die Verfahrensgebühr mit 1.202 € angesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 39 Abs. 1 GKG
  • § 45 Abs. 1 S. 3 GKG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat