10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.06.2013 – X B 82/13

Keine Beschwerde im PKH-Verfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe im Finanzprozess ist nicht verfassungswidrig.

Leitsatz

  1. NV: Der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe im Finanzprozess ist nicht verfassungswidrig.
  2. NV: § 133a Abs. 1 Satz 2 FGO betrifft nicht die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 23. April 2013, Az: 3 K 703/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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