10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 27.06.2013 – X B 82/13
Keine Beschwerde im PKH-Verfahren
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe im Finanzprozess ist nicht verfassungswidrig.
Leitsatz
- NV: Der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe im Finanzprozess ist nicht verfassungswidrig.
- NV: § 133a Abs. 1 Satz 2 FGO betrifft nicht die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 23. April 2013, Az: 3 K 703/12, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 35 FGOSachliche Zuständigkeit
- § 128 Abs. 2 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 19 Abs. 4 GG
- Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG
- § 127 ZPO
- § 564 ZPO
- § 567 ZPO
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat