BFH, Beschluss vom 21.06.2012 – X B 76/11
Aus dem Leitsatz
NV: Wird im Rahmen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vom Vermögensübergeber ein Wohnungsrecht vorbehalten, dann können vom neuen Eigentümer getragene Aufwendungen für diese Wohnung nur dann als Versorgungsleistungen abziehbar sein, wenn er sich zur Tragung dieser Kosten verpflichtet hat.
Leitsatz
NV: Wird im Rahmen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vom Vermögensübergeber ein Wohnungsrecht vorbehalten, dann können vom neuen Eigentümer getragene Aufwendungen für diese Wohnung nur dann als Versorgungsleistungen abziehbar sein, wenn er sich zur Tragung dieser Kosten verpflichtet hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 10. Mai 2011, Az: 2 K 3045/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 536 BGBMietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStGSonderausgaben
- § 12 S. 1 BGBAG BW
- Art. 96 BGBEG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche