10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.10.2011 – X B 65/11

Keine Pflicht zur Beweiserhebung, wenn diese nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht erforderlich war

Aus dem Leitsatz

NV: Stellt der Kläger Beweisanträge, um eine vom FA im Wege des inneren Betriebsvergleichs (Nachkalkulation) vorgenommene Schätzung der Betriebseinnahmen zu widerlegen, und erhebt das FG die angebotenen Beweise nicht, weil es seine Entscheidung auf einen äußeren Betriebsvergleich (Anwendung der Richtsätze) stützt, verletzt es seine Pflicht zur…

Leitsatz

NV: Stellt der Kläger Beweisanträge, um eine vom FA im Wege des inneren Betriebsvergleichs (Nachkalkulation) vorgenommene Schätzung der Betriebseinnahmen zu widerlegen, und erhebt das FG die angebotenen Beweise nicht, weil es seine Entscheidung auf einen äußeren Betriebsvergleich (Anwendung der Richtsätze) stützt, verletzt es seine Pflicht zur Sachaufklärung jedenfalls nicht unter dem Gesichtspunkt einer Nichterhebung der angebotenen Beweise, da diese auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Auffassung unerheblich waren.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 1. März 2011, Az: 6 K 3688/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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