10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.06.2011 – X B 47/10

Gegenstand des Klagebegehrens

Aus dem Leitsatz

NV: Beantragt ein rechtskundig vertretener Kläger zusätzlich eine nicht näher bezifferte geänderte Steuerfestsetzung, dann kann es an der ausreichenden Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens fehlen .

Leitsatz

NV: Beantragt ein rechtskundig vertretener Kläger zusätzlich eine nicht näher bezifferte geänderte Steuerfestsetzung, dann kann es an der ausreichenden Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens fehlen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. Januar 2010, Az: 1 K 102/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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