10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.07.2017 – X B 38/17

Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage - Zulassung der Revision aufgrund eines materiell-rechtlichen Fehlers
ECLI: DE:BFH:2017:B.100717.XB38.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die freiwillige Auflösung einer nach § 6b Abs. 3 EStG gebildeten Rücklage setzt als steuerliches Wahlrecht eine entsprechende Erklärung voraus .

Leitsatz

  1. NV: Die freiwillige Auflösung einer nach § 6b Abs. 3 EStG gebildeten Rücklage setzt als steuerliches Wahlrecht eine entsprechende Erklärung voraus .
  2. NV: Die Feststellung, ob eine solche Erklärung vorliegt, obliegt dem FG als Bestandteil der tatsächlichen Würdigung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. Dezember 2016 5 K 3483/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 7. Dezember 2016, Az: 5 K 3483/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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