10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.05.2011 – X B 226/10

Versorgungsleistungen - qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Zu den abziehbaren Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) können vom Eigentümer getragene Aufwendungen auf ein Gebäude gehören, welches im Rahmen einer Vermögensübergabe mit einem zurückbehaltenen Wohnrecht belastet worden ist. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass es sich um…

Leitsatz

NV: Zu den abziehbaren Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) können vom Eigentümer getragene Aufwendungen auf ein Gebäude gehören, welches im Rahmen einer Vermögensübergabe mit einem zurückbehaltenen Wohnrecht belastet worden ist. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass es sich um Instandhaltungsmaßnahmen handelt, die den im Zeitpunkt der Vermögensübergabe gegebenen Zustand des Gebäudes erhalten sollen. Für Maßnahmen der Wärmedämmung gelten keine Besonderheiten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 30. September 2010, Az: 4 K 544/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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