10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.07.2016 – X B 213/15, X B 4/16, X B 213/15, X B 4/16

Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationen des Betriebsprüfers in elektronischer Form
ECLI: DE:BFH:2016:B.250716.XB213.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Stützt das FA eine Hinzuschätzung auf die Durchführung einer Kalkulation, ist es verpflichtet, sowohl die Kalkulationsgrundlagen als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offenzulegen. Wurde die Kalkulation in elektronischer Form durchgeführt, kann der Steuerpflichtige einen Anspruch auf…

Leitsatz

NV: Stützt das FA eine Hinzuschätzung auf die Durchführung einer Kalkulation, ist es verpflichtet, sowohl die Kalkulationsgrundlagen als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offenzulegen. Wurde die Kalkulation in elektronischer Form durchgeführt, kann der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Übermittlung der Kalkulationsgrundlagen in elektronischer Form haben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Verfahren X B 213/15 und X B 4/16 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. Die Beschwerden der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Finanzgerichts Nürnberg vom 22. Oktober 2015 6 K 933/13 und 6 K 935/13 werden als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 22. Oktober 2015, Az: 6 K 933/13, Urteil; vorgehend FG Nürnberg, 22. Oktober 2015, Az: 6 K 935/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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