10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.06.2014 – X B 167/13

Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung einer Prozesshandlung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Verzicht auf mündliche Verhandlung muss klar, eindeutig und vorbehaltslos erklärt werden.

Leitsatz

  1. NV: Der Verzicht auf mündliche Verhandlung muss klar, eindeutig und vorbehaltslos erklärt werden.
  2. NV: Der BFH ist bei der Auslegung und Beurteilung dieser Prozesshandlung nicht an die Feststellungen des FG gebunden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 25. Juli 2013, Az: 6 K 328/11, Urteil; nachgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. November 2014, Az: 6 K 1096/14, Urteil; anhängig BFH, Az: X B 170/14

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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