10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.11.2013 – X B 130/13

Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen

Aus dem Leitsatz

NV: Die Darlegung des Klagebegehrens setzt Angaben voraus, die es dem Gericht ermöglichen, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen und eine effektive und auf das erforderliche Maß beschränkte Sachaufklärung zu betreiben. Ermittlungen ins Blaue hinein muss das FG nicht anstellen .

Leitsatz

NV: Die Darlegung des Klagebegehrens setzt Angaben voraus, die es dem Gericht ermöglichen, die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis zu bestimmen und eine effektive und auf das erforderliche Maß beschränkte Sachaufklärung zu betreiben. Ermittlungen ins Blaue hinein muss das FG nicht anstellen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 4. Juli 2013, Az: 4 K 44/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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