10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 28.04.2014 – X B 12/14
Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Eignung eines "Zeitreihen-Vergleichs"
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die in mehreren anhängigen Revisionsverfahren zur Prüfung anstehende Rechtsfrage, ob der Zeitreihen-Vergleich eine sachgerechte Schätzungsmethode darstellt, ist nicht klärungsfähig und kann daher nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zur Revisionszulassung in einem anderen Verfahren führen, wenn dort zwar das FA seine Schätzung auf…
Leitsatz
- NV: Die in mehreren anhängigen Revisionsverfahren zur Prüfung anstehende Rechtsfrage, ob der Zeitreihen-Vergleich eine sachgerechte Schätzungsmethode darstellt, ist nicht klärungsfähig und kann daher nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zur Revisionszulassung in einem anderen Verfahren führen, wenn dort zwar das FA seine Schätzung auf einen Zeitreihen-Vergleich gestützt hatte, das FG in Ausübung seiner eigenen Schätzungsbefugnis aber eine andere Schätzungsmethode angewendet hat.
- NV: Ein Vorschlag des sog. "gerichtlichen Prüfers" zur Höhe der Schätzung ist für den beim FG entscheidenden Senat nicht bindend.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 27. November 2013, Az: 11 K 3233/10 G,U,F, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 162 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
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