BFH, Beschluss vom 20.03.2026 – X B 111/25
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Klageverfahren über einen Folgebescheid ist im Regelfall auszusetzen, wenn ein Verfahren über den Grundlagenbescheid anhängig und eine zeitgleiche Entscheidung nicht möglich ist.
Leitsatz
- NV: Ein Klageverfahren über einen Folgebescheid ist im Regelfall auszusetzen, wenn ein Verfahren über den Grundlagenbescheid anhängig und eine zeitgleiche Entscheidung nicht möglich ist.
- NV: Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Kirchensteuerbescheid hinsichtlich solcher Besteuerungsgrundlagen, die für die Festsetzung der Einkommensteuer als Maßstabsteuer relevant sind.
- NV: Nicht nur ein gerichtliches Verfahren, sondern auch ein Einspruchsverfahren gegen den Grundlagenbescheid ist für den Folgebescheid vorgreiflich.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 10.11.2025 - 6 K 189/25 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 10. November 2025, Az: 6 K 189/25, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 4 Nr. 1 KiStG BY
- Art. 8 Abs. 2 KiStG BY
- Art. 18 Abs. 4 S. 1 KiStG BY
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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