8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.06.2025 – VIII S 30/24

Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
ECLI: DE:BFH:2025:B.240625.VIIIS30.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch den Bundesfinanzhof (BFH) kann fehlen, wenn die Höhe des Streitwerts für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung über eine Erinnerung des Beschwerdeführers gegen die Schlusskostenrechnung des BFH zu diesem Verfahren gewesen ist.

Leitsatz

NV: Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertfestsetzung durch den Bundesfinanzhof (BFH) kann fehlen, wenn die Höhe des Streitwerts für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bereits Gegenstand einer Entscheidung über eine Erinnerung des Beschwerdeführers gegen die Schlusskostenrechnung des BFH zu diesem Verfahren gewesen ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag, den Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren … durch den Senat gerichtlich festzusetzen, wird abgelehnt.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 52 GKG
  • § 63 Abs. 2 S. 2 GKG

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