BFH, Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 37/18
Aus dem Leitsatz
Die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG bestimmt die gemeinsame Hauptwohnung von Eheleuten unter Rückgriff auf das Melderecht. Maßgeblich ist, ob die melderechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Hauptwohnung vorliegen, nicht aber, ob eine Meldung als Hauptwohnung tatsächlich erfolgt ist.
Leitsatz
Die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG bestimmt die gemeinsame Hauptwohnung von Eheleuten unter Rückgriff auf das Melderecht. Maßgeblich ist, ob die melderechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Hauptwohnung vorliegen, nicht aber, ob eine Meldung als Hauptwohnung tatsächlich erfolgt ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 09.01.2018 - 1 K 196/16 sowie die Bescheide über die Festsetzung von Zweitwohnungsteuer für den Zeitraum ab September 2011 bis 2016, zuletzt vom 29.05.2017 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 9. Januar 2018, Az: 1 K 196/16, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 Abs. 5 Buchst. c ZwWoStG HA
- § 21 BMG
- § 15 MeldeG HA
- § 22 BMG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche