8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.04.2024 – VIII E 3/23

Einlegung der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung für ein Revisionsverfahren durch eine Steuerberatungsgesellschaft nach dem 31.12.2022
ECLI: DE:BFH:2024:B.110424.VIIIE3.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Steuerberatungsgesellschaft, die für den Erinnerungsführer nach dem 31.12.2022 gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) für ein Revisionsverfahren Erinnerung einlegt, muss den verfahrenseinleitenden Schriftsatz als elektronisches Dokument mittels des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs beim BFH einreichen.

Leitsatz

  1. NV: Eine Steuerberatungsgesellschaft, die für den Erinnerungsführer nach dem 31.12.2022 gegen eine Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) für ein Revisionsverfahren Erinnerung einlegt, muss den verfahrenseinleitenden Schriftsatz als elektronisches Dokument mittels des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs beim BFH einreichen.
  2. NV: Ein Formverstoß bei der Übermittlung führt zur Unwirksamkeit der im Schriftsatz enthaltenen Prozesserklärungen. Diese sind nicht inhaltlich zu bescheiden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 20.07.2023 - KostL 1027/23 (VIII R 16/23) und der Antrag, die Vollziehung der Kostenfestsetzung auszusetzen, werden zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 5a GKG
  • § 5b GKG
  • § 66 Abs. 1 S. 1 GKG
  • § 66 Abs. 7 S. 2 GKG
  • § 52d S. 1 FGONutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte
  • § 52d S. 2 FGONutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte
  • § 52d S. 3 FGONutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte
  • § 52d S. 4 FGONutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte

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