8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.04.2011 – VIII B 91/10

Verfahrensrügen im Prozess um nicht belegte Betriebausgaben

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es besteht keine Pflicht des FG zu weiteren Sachaufklärung in Bezug auf Betriebsausgaben, die während mehrjähriger Verfahrensdauer nicht belegt wurden .

Leitsatz

  1. NV: Es besteht keine Pflicht des FG zu weiteren Sachaufklärung in Bezug auf Betriebsausgaben, die während mehrjähriger Verfahrensdauer nicht belegt wurden .
  2. NV: Das rechtliche Gehör ist nicht verletzt, wenn das FG die Sache angesichts mangelnder Vorbereitung einer Partei auf die mündliche Verhandlung nicht antragsgemäß vertagt .
  3. NV: Die Obliegenheit zur gewissenhaften Terminsvorbereitung entfällt nicht deshalb, weil ein Beteiligter mit einem vom späteren Geschehen abweichenden Verfahrensfortgang rechnet .
  4. NV: Eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das Urteil verfahrensrechtlich von der durch teilstattgebende Steuerbescheide noch im Klageverfahren eingetretenen Veränderung der Prozesssituation ausgeht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 13. April 2010, Az: 13 K 3064/07 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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