BFH, Beschluss vom 28.10.2010 – VIII B 84/10
Aus dem Leitsatz
NV: Ein ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender schwer wiegender Rechtsfehler liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht zwei ähnliche Sachverhalte aufgrund objektiver Umstände nachvollziehbar unterschiedlich würdigt .
Leitsatz
NV: Ein ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender schwer wiegender Rechtsfehler liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht zwei ähnliche Sachverhalte aufgrund objektiver Umstände nachvollziehbar unterschiedlich würdigt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 20. April 2010, Az: 2 K 611/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Art. 2 FGO
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche