8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.10.2010 – VIII B 84/10

Schwer wiegender Rechtsfehler

Aus dem Leitsatz

NV: Ein ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender schwer wiegender Rechtsfehler liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht zwei ähnliche Sachverhalte aufgrund objektiver Umstände nachvollziehbar unterschiedlich würdigt .

Leitsatz

NV: Ein ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führender schwer wiegender Rechtsfehler liegt nicht vor, wenn das Finanzgericht zwei ähnliche Sachverhalte aufgrund objektiver Umstände nachvollziehbar unterschiedlich würdigt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 20. April 2010, Az: 2 K 611/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 115 Abs. 2 Nr. 2 Art. 2 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat