8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.04.2010 – VIII B 75/09

Notwendige Beiladung bei Kündigung eines Gesellschaftsverhältnisses - Nichtbetroffensein - Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen einen Beiladungsbeschluss

Aus dem Leitsatz

NV: Auch wer ein Gesellschaftsverhältnis gekündigt hat, ist zum Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter Feststellungen der Einkünfte der Personengesellschaft notwendig beizuladen, wenn - unter anderem - seine weitere Zugehörigkeit zum Kreis der Feststellungsbeteiligten Gegenstand des Klageverfahrens ist .

Leitsatz

NV: Auch wer ein Gesellschaftsverhältnis gekündigt hat, ist zum Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter Feststellungen der Einkünfte der Personengesellschaft notwendig beizuladen, wenn - unter anderem - seine weitere Zugehörigkeit zum Kreis der Feststellungsbeteiligten Gegenstand des Klageverfahrens ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 6. April 2009, Az: 10 K 2272/08 F, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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