8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.07.2010 – VIII B 54/10

Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers - Zulassung der Revision bei unrichtiger Rechtsanwendung im Einzelfall

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der seinem Beruf teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus nachgeht, den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, ist höchstrichterlich geklärt .

Leitsatz

  1. NV: Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der seinem Beruf teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus nachgeht, den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, ist höchstrichterlich geklärt .
  2. NV: Danach bestimmt sich der Mittelpunkt der Berufstätigkeit nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen .
  3. NV: Diese Rechtsprechung ist auf alle Berufsgruppen anzuwenden (vgl. BFH-Beschl. vom 15. Dezember 2005 XI B 87/05, BFH/NV 2006, 2045) und damit auch auf Hochschullehrer, die neben ihrer Tätigkeit als Hochschulprofessor mit einer Lehrverpflichtung von 18 Wochenstunden auch noch einer oder mehreren Tätigkeiten nachgehen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. Februar 2010, Az: 15 K 12350/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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