8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.12.2010 – VIII B 151/09

Ausübung des Bewertungswahlrechts bei Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Ausübung eines Wahlrechts nach dem Umwandlungssteuergesetz zur Bewertung des in eine Personengesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens steht nicht unter der Bedingung, dass eine bestimmte vom Gesellschafter angestrebte einkommensteuerliche Folge eintreten wird .

Leitsatz

  1. NV: Die Ausübung eines Wahlrechts nach dem Umwandlungssteuergesetz zur Bewertung des in eine Personengesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens steht nicht unter der Bedingung, dass eine bestimmte vom Gesellschafter angestrebte einkommensteuerliche Folge eintreten wird .
  2. NV: Das Bewertungswahlrecht nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG steht der aufnehmenden Personengesellschaft zu, nicht dem einbringenden Gesellschafter .
  3. NV: Die Ausübung des Wahlrechts im Rahmen der Feststellungserklärung kann nicht durch die spätere Einreichung einer abweichenden Eröffnungsbilanz revidiert werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 27. Mai 2009, Az: 7 K 299/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 24 UmwStGEinbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 24 UmwStG

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