8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.08.2010 – VIII B 131/09

Keine Sachentscheidung des BFH bei Verletzung des Mündlichkeitsgrundsatzes

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ergeht ein Urteil ungerechtfertigt ohne mündliche Verhandlung, ist dies ein absoluter Revisionsgrund.

Leitsatz

  1. NV: Ergeht ein Urteil ungerechtfertigt ohne mündliche Verhandlung, ist dies ein absoluter Revisionsgrund.
  2. NV: Unterlässt das FG die gebotene mündliche Verhandlung, kann der BFH im NZB-Verfahren nicht in der Sache entscheiden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 29. Mai 2009, Az: 9 K 3361/08, Urteil; nachgehend FG München, 20. Oktober 2010, Az: 9 K 2830/10, Urteil; nachgehend BFH, 2. Dezember 2014, Az: VIII R 16/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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