8. SenatNV
BFH, Beschluss vom 22.06.2010 – VIII B 12/10
Verfahrensfehler bei fehlerhafter Abweisung der Klage als unzulässig - Rechtsschutz gewährende Auslegung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Weist das FG die Klage als unzulässig ab, weil es zu Unrecht annimmt, der Hauptantrag sei durch eine Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist eingeführt worden, liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil beruht.
Leitsatz
- NV: Weist das FG die Klage als unzulässig ab, weil es zu Unrecht annimmt, der Hauptantrag sei durch eine Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist eingeführt worden, liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil beruht.
- NV: Richtet sich die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid, ist durch Rechtsschutz gewährende Auslegung festzustellen, gegen welche Feststellungen die Klage gerichtet ist; an der Formulierung eines unklaren und als vorläufig anzusehenden Klageantrags kann der Kläger zu seinen Lasten nicht festgehalten werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 17. November 2009, Az: 2 K 2101/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 133 BGBAuslegung einer Willenserklärung
- Art. 19 Abs. 4 GG
Weitere Entscheidungen zu § 65 FGO
- BFH VII R 34/24 vom 24.02.2026amtlichWiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg1. Ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn…
- BFH IV R 2/21 vom 14.12.2023amtlichZerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte1. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der…
- BFH III R 36/19 vom 25.02.2021amtlichSachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die…
- BFH III R 5/19 vom 18.02.2021amtlichUnzulässige Klage bei Verwendung eines FalschnamensDie Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die…
- BFH XI R 1/19 vom 23.09.2020amtlichAnforderungen an einen Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss…
- BFH XI R 17/18 vom 22.05.2019amtlichAntrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige Konkretisierung des Antrags in SchätzungsfällenDie Anforderungen an die Konkretisierung des Antrags auf "schlichte" Änderung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind nicht strenger als die…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat