8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.06.2010 – VIII B 12/10

Verfahrensfehler bei fehlerhafter Abweisung der Klage als unzulässig - Rechtsschutz gewährende Auslegung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Weist das FG die Klage als unzulässig ab, weil es zu Unrecht annimmt, der Hauptantrag sei durch eine Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist eingeführt worden, liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil beruht.

Leitsatz

  1. NV: Weist das FG die Klage als unzulässig ab, weil es zu Unrecht annimmt, der Hauptantrag sei durch eine Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist eingeführt worden, liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem das Urteil beruht.
  2. NV: Richtet sich die Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid, ist durch Rechtsschutz gewährende Auslegung festzustellen, gegen welche Feststellungen die Klage gerichtet ist; an der Formulierung eines unklaren und als vorläufig anzusehenden Klageantrags kann der Kläger zu seinen Lasten nicht festgehalten werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 17. November 2009, Az: 2 K 2101/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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