BFH, Beschluss vom 03.05.2012 – VII S 4/12
Aus dem Leitsatz
NV: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass die Veräußerung von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an Nichtberechtigte auch dann zur Entstehung der Abgabenschuld führt, wenn die Erwerber im Ausland ansässig sind.
Leitsatz
NV: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass die Veräußerung von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an Nichtberechtigte auch dann zur Entstehung der Abgabenschuld führt, wenn die Erwerber im Ausland ansässig sind.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 TrZG
- § 4 Abs. 1 TrZG
- § 4 Abs. 2 TrZG
- Art. 11 Abs. 4 NATOTrStat
- Art. 11 Abs. 8 Buchst. b NATOTrStat
- Art. 66 Abs. 1 NATOTrStatZAbk
- Art. 66 Abs. 4 NATOTrStatZAbk
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche