7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.05.2012 – VII S 4/12

AdV: Veräußerung von in die Truppenzollgutverwendung übergeführter Waren an Nichtberechtigte

Aus dem Leitsatz

NV: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass die Veräußerung von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an Nichtberechtigte auch dann zur Entstehung der Abgabenschuld führt, wenn die Erwerber im Ausland ansässig sind.

Leitsatz

NV: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass die Veräußerung von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an Nichtberechtigte auch dann zur Entstehung der Abgabenschuld führt, wenn die Erwerber im Ausland ansässig sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 3 TrZG
  • § 4 Abs. 1 TrZG
  • § 4 Abs. 2 TrZG
  • Art. 11 Abs. 4 NATOTrStat
  • Art. 11 Abs. 8 Buchst. b NATOTrStat
  • Art. 66 Abs. 1 NATOTrStatZAbk
  • Art. 66 Abs. 4 NATOTrStatZAbk

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