7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 24.09.2010 – VII S 17/10
Streitwert für Klage auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft
Aus dem Leitsatz
NV: Für ein die Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft betreffendes Klageverfahren ist im Regelfall der Auffangwert von 5.000 € festzusetzen.
Leitsatz
NV: Für ein die Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft betreffendes Klageverfahren ist im Regelfall der Auffangwert von 5.000 € festzusetzen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 52 Abs. 1 GKG
- § 52 Abs. 2 GKG
- § 63 Abs. 2 GKG
- Art. 12 ZK
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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