7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.09.2010 – VII S 17/10

Streitwert für Klage auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft

Aus dem Leitsatz

NV: Für ein die Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft betreffendes Klageverfahren ist im Regelfall der Auffangwert von 5.000 € festzusetzen.

Leitsatz

NV: Für ein die Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft betreffendes Klageverfahren ist im Regelfall der Auffangwert von 5.000 € festzusetzen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 52 Abs. 1 GKG
  • § 52 Abs. 2 GKG
  • § 63 Abs. 2 GKG
  • Art. 12 ZK

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