7. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.09.2018 – VII R 9/17

Zur Einreihung von hochdosierten Vitaminpräparaten
ECLI: DE:BFH:2018:U.180918.VIIR9.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Für die Einreihung einer Ware als Arzneimittel ist es nicht erforderlich, dass auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel ein "Wirkmechanismus" beschrieben wird .

Leitsatz

NV: Für die Einreihung einer Ware als Arzneimittel ist es nicht erforderlich, dass auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel ein "Wirkmechanismus" beschrieben wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. April 2016 11 K 10239/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. April 2016, Az: 11 K 10239/15, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. November 2019, Az: 11 K 10239/15, Urteil; nachgehend BFH, 14. April 2020, Az: VII B 8/20, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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