7. SenatNV
BFH, Urteil vom 13.12.2011 – VII R 70/10
Zolltarif: Abgrenzung automatischer Datenverarbeitungsmaschinen und ihrer Einheiten von elektronischen Maschinen, Apparaten und Geräten
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellenanschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine…
Leitsatz
- NV: Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellenanschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen .
- NV: Für die zollrechtliche Einreihung kommt es nicht darauf an, zu welchem Zweck die automatische Datenverarbeitungsmaschine, deren Bestandteil die zu tarifierende Ware wird, eingesetzt wird .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 24. September 2009, Az: 14 K 3341/08, Urteil
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat