7. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.10.2011 – VII R 60/10

Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen von Einfuhrabgaben für über Freizonengrenze verbrachte zollamtlich unbehandelt gebliebene Waren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Antrag auf Erstattung oder Erlass der Einfuhrabgaben ist frist- und formgebunden.

Leitsatz

  1. NV: Der Antrag auf Erstattung oder Erlass der Einfuhrabgaben ist frist- und formgebunden.
  2. NV: Dass ein mit dem Warentransport über eine Freizonengrenze beauftragter Berufskraftfahrer von seinem Auftraggeber nicht ausreichend instruiert bzw. nicht mit den erforderlichen Zollpapieren versorgt worden ist, ist keine gegenüber anderen Berufskraftfahrern außergewöhnliche Situation und damit kein den Erlass bzw. die Erstattung von Einfuhrabgaben rechtfertigender besonderer Fall.
  3. NV: Der Umstand, dass ein Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr Zollanmeldungen nicht im eigenen Namen abgibt, sondern der Zollstelle lediglich von seinem Auftraggeber ausgefertigte Zollpapiere vorlegt, rechtfertig nicht die Annahme, ihn träfen keine zollrechtlichen Pflichten. Er hat die Waren zu gestellen, die erforderlichen Handlungen vorzunehmen, damit sie in ein Zollverfahren übergeführt werden, und --soweit seine Erfahrung dies erlaubt-- zu prüfen, ob die beantragte zollamtliche Behandlung durchgeführt wurde.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 15. April 2010, Az: 4 K 398/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 202 Abs. 1 Buchst. b ZK
  • Art. 239 ZK
  • Art. 878 Abs. 2 ZKDV
  • Art. 881 ZKDV
  • Art. 899 Abs. 2 ZKDV
  • Art. 202 Abs. 1 Buchst. b EWGV
  • Art. 239 EWGV
  • Art. 878 Abs. 2 EWGV
  • Art. 881 EWGV
  • Art. 899 Abs. 2 EWGV

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat