BFH, Urteil vom 08.11.2016 – VII R 6/16
Aus dem Leitsatz
NV: Einem Energieversorgungsunternehmen steht nach § 54 Abs. 1 EnergieStG auch für diejenige Erdgasmenge ein Entlastungsanspruch zu, die von ihm zusätzlich zum Ausgleich von Wärmeverlusten in dem von ihm betriebenen örtlichen Fernwärmenetz verheizt und als Eigenverbrauch geltend gemacht wird .
Leitsatz
NV: Einem Energieversorgungsunternehmen steht nach § 54 Abs. 1 EnergieStG auch für diejenige Erdgasmenge ein Entlastungsanspruch zu, die von ihm zusätzlich zum Ausgleich von Wärmeverlusten in dem von ihm betriebenen örtlichen Fernwärmenetz verheizt und als Eigenverbrauch geltend gemacht wird .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Dezember 2015 2 K 394/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Hauptzollamt zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 15. Dezember 2015, Az: 2 K 394/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 54 Abs. 1 S. 1 EnergieStG
- § 54 Abs. 1 S. 2 EnergieStG
- § 5 Abs. 1 AVBFernwärmeV
- § 2 Nr. 3 StromStG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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