BFH, Urteil vom 26.01.2016 – VII R 59/13
Aus dem Leitsatz
NV: Thermopapers und Thermolabels, die durch einen irreversiblen Farbumschlag das Erreichen einer bestimmten Temperaturschwelle anzeigen, sind in die Unterpos. 9025 19 80 KN einzureihen .
Leitsatz
NV: Thermopapers und Thermolabels, die durch einen irreversiblen Farbumschlag das Erreichen einer bestimmten Temperaturschwelle anzeigen, sind in die Unterpos. 9025 19 80 KN einzureihen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. September 2013 7 K 57/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Hauptzollamt zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 9. September 2013, Az: 7 K 57/11, Urteil; vorgehend BFH, 11. November 2014, Az: VII R 59/13, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 26. November 2015, Az: C-44/15, Urteil
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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