7. SenatNV

BFH, Urteil vom 26.01.2016 – VII R 59/13

Tarifierung von Thermopapers und Thermolabels

Aus dem Leitsatz

NV: Thermopapers und Thermolabels, die durch einen irreversiblen Farbumschlag das Erreichen einer bestimmten Temperaturschwelle anzeigen, sind in die Unterpos. 9025 19 80 KN einzureihen .

Leitsatz

NV: Thermopapers und Thermolabels, die durch einen irreversiblen Farbumschlag das Erreichen einer bestimmten Temperaturschwelle anzeigen, sind in die Unterpos. 9025 19 80 KN einzureihen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. September 2013 7 K 57/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Hauptzollamt zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 9. September 2013, Az: 7 K 57/11, Urteil; vorgehend BFH, 11. November 2014, Az: VII R 59/13, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 26. November 2015, Az: C-44/15, Urteil

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