BFH, Urteil vom 26.10.2010 – VII R 53/09
Aus dem Leitsatz
Werden Energieerzeugnisse im Rahmen der Entwicklung von Kraftstoffen in größeren Mengen zum Antrieb von Schiffsmotoren eingesetzt, kommt eine steuerfreie Verwendung der in den Motoren verbrannten Energieerzeugnisse als Probe zu Untersuchungszwecken nach § 25 Abs. 2 EnergieStG nicht in Betracht .
Leitsatz
Werden Energieerzeugnisse im Rahmen der Entwicklung von Kraftstoffen in größeren Mengen zum Antrieb von Schiffsmotoren eingesetzt, kommt eine steuerfreie Verwendung der in den Motoren verbrannten Energieerzeugnisse als Probe zu Untersuchungszwecken nach § 25 Abs. 2 EnergieStG nicht in Betracht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 6. November 2009, Az: 4 K 191/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 25 Abs. 2 EnergieStG
- § 66 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG
- § 58 Abs. 2 EnergieStV
- § 105 EnergieStV
- Art. 2 Abs. 4 Buchst. b EGRL 96/2003
- Art. 15 Abs. 1 Buchst. a EGRL 96/2003
- Art. 18 Abs. 1 EGRL 96/2003
- § 4 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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