7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 12.04.2011 – VII R 5/10

Wiederholung der mündlichen Steuerberaterprüfung nach Vernichtung der vom Prüfling angefertigten Unterlagen durch die Prüfungsbehörde

Aus dem Leitsatz

Behält die Prüfungsbehörde ein vom Prüfling angefertigtes Konzept für seinen mündlichen Vortrag und seine Mitschrift des Prüfungsablaufs ein und vernichtet diese vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung, kann der Prüfling Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Prüfung haben, sofern er glaubhaft macht, dass ihn die Vernichtung dieser Unterlagen in seinen…

Leitsatz

Behält die Prüfungsbehörde ein vom Prüfling angefertigtes Konzept für seinen mündlichen Vortrag und seine Mitschrift des Prüfungsablaufs ein und vernichtet diese vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung, kann der Prüfling Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Prüfung haben, sofern er glaubhaft macht, dass ihn die Vernichtung dieser Unterlagen in seinen Möglichkeiten, Rechtsschutz gegen die Bewertung seiner Leistungen zu erlangen, wesentlich beeinträchtigt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 1. April 2009, Az: 4 K 424/07, Urteil; nachgehend FG München, 3. Juli 2013, Az: 4 K 2646/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 19 Abs. 4 GG
  • § 28 Abs. 1 S. 2 StBDV
  • § 29 StBDV
  • § 31 StBDV
  • § 32 StBDV

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