7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 22.03.2011 – VII R 49/09
Streitwert bei Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins
Aus dem Leitsatz
NV: Der Streitwert im Verfahren wegen des Widerrufs der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins ist grundsätzlich mit 50 000 € anzunehmen .
Leitsatz
NV: Der Streitwert im Verfahren wegen des Widerrufs der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins ist grundsätzlich mit 50 000 € anzunehmen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 52 Abs. 1 GKG
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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