7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 19.06.2012 – VII R 43/11

Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Zertifikat

Aus dem Leitsatz

Die Erteilung eines AEO-Zertifikats "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" darf von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten der Anhänge der VO (EG) Nr. 2580/2001 und der VO (EG) Nr. 881/2002 unterzieht.

Leitsatz

Die Erteilung eines AEO-Zertifikats "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" darf von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten der Anhänge der VO (EG) Nr. 2580/2001 und der VO (EG) Nr. 881/2002 unterzieht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 1. Juni 2011, Az: 4 K 3063/10 Z, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 2 Abs. 1 EGV
  • Art. 2 Abs. 2 EGV 881/2002
  • Art. 2 Abs. 3 EGV 881/2002
  • Art. 5a Abs. 2 ZK
  • Art. 14k Abs. 1 Buchst. f ZKDV
  • § 4 Abs. 1 BDSG
  • § 32 Abs. 1 BDSG
  • Art. 14k Abs. 1 Buchst. f EWGV
  • Art. 5a Abs. 2 EWGV

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