BFH, Urteil vom 17.05.2011 – VII R 43/10
Aus dem Leitsatz
NV: Für die zolltarifliche Einreihung eines Camcorders, dessen sog. dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktiviert ist, später aber aktiviert werden kann, kommt es (u.a.) darauf an, ob die dv-in-Funktion leicht und ohne materielle Änderungen am Gerät freigeschaltet werden kann. Es ist unerheblich, wer die dv-in-Funktion nach der Einfuhr des…
Leitsatz
NV: Für die zolltarifliche Einreihung eines Camcorders, dessen sog. dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhr nicht aktiviert ist, später aber aktiviert werden kann, kommt es (u.a.) darauf an, ob die dv-in-Funktion leicht und ohne materielle Änderungen am Gerät freigeschaltet werden kann. Es ist unerheblich, wer die dv-in-Funktion nach der Einfuhr des Camcorders freischaltet.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 10. September 2009, Az: 1 K 1443/05 B, Urteil
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
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